Videoüberwachung Datenschutz

Vertrauen Sie für den Datenschutz in der Videoüberwachung unserem Fachwissen

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Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an info@Videoueberwachung-Berlin24.de

Unser Service für Sie: Wir kommen zu Ihnen und prüfen vor Ort alle Möglichkeiten für eine optimale Videoüberwachung.

Zu keinem anderen Thema erreichen uns mehr Fragen unserer Auftraggeber als zum Datenschutz. In diesem Zusammenhang ist es uns ein großes Anliegen unsere Kunden umfassend zu beraten.

Videoüberwachung Datenschutz

Videoüberwachung Datenschutz

Wir halten uns daher auch rechtlich immer auf dem neuesten Stand. Alle aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers zum Datenschutz finden in unseren Konzepten für Ihre Videoüberwachung natürlich Berücksichtigung.

Haben Sie Wünsche an eine Videoüberwachung, die aufgrund des Datenschutzes nicht erfüllt werden können, nehmen wir uns gerne die Zeit nach alternativen Lösungen zu suchen. Haben Sie Fragen zum Datenschutz können Sie diese jederzeit im Rahmen unserer kostenlosen Beratung stellen.

Alles was Sie dafür tun müssen ist jetzt zum Telefon zu greifen.

Vergessen Sie nicht auf die Videoüberwachung aufmerksam zu machen

Grundsätzlich steht es Ihnen frei Ihre Immobilie oder auch ein Grundstück mithilfe einer Videoüberwachung zu schützen. Die Akzeptanz dieser Sicherheitsmaßnahmen ist auch dank der zunehmenden Überwachung öffentlicher Gebäude und Plätze in den letzten Jahren gestiegen. Dennoch verlangt der Gesetzgeber Besucher auf die Überwachung per Kameras aufmerksam zu machen.

Im Idealfall sollte dies bei einem Geschäft auf Augenhöhe im Eingangsbereich liegen. Bei Privatgrundstücken und Immobilien ist der optimale Platz für Hinweisschilder abhängig von der Grenze an welcher die Kamerabilder beginnen. Deckt der Winkel der Kamera das gesamte Grundstück ab, sollte das Schild zu Beginn des Grundstücks, etwa am Gartenzaun befestigt sein.

Bei einer Bewachung des Hauses kann das Hinweisschild am Eingangsbereich platziert werden. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen vor Ort gerne Tipps für die optimale Platzierung, um auch in diesem Bereich den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.

Bei der Überwachung am Arbeitsplatz gilt ein besonders strenger Datenschutz – Videoüberwachung Datenschutz

Nichts ist für einen Arbeitgeber enttäuschender als den konkreten Verdacht zu haben, dass ein Mitarbeiter Waren entwendet oder Wertgegenstände der Kollegen entwendet. Leider sind einer Videoüberwachung zur Ergreifung des Täters Grenzen gesetzt.

Umkleiden oder auch Pausenräume sind in der Regel tabu beim Aufstellen von Kameras. Nicht verboten ist dagegen das Aufstellen von Kameras im Kassenbereich. Hier sind Kameras auch eine Sicherheit für die Kassierer selbst, wenn es zum Beispiel zu Unstimmigkeiten mit den Kunden über das passende Wechselgeld kommt.

Wünschen Sie sich eine kompetente Beratung zum Datenschutz am Arbeitsplatz im Rahmen einer Videoüberwachung stehen wir Ihnen jederzeit als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

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i.noack

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